Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
In Zukunft wird ein barrierefreies Webangebot Pflicht für die allermeisten Betreiber von Webseiten werden: Gesetzlich verankert war digitale Barrierefreiheit bisher nur für den öffentlichen Sektor. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen müssen ab diesem Tag barrierefrei sein, mit wenigen Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
Hiervon wird unter anderem der Onlinehandel betroffen sein. Das BFSG wirkt sich aber nicht nur auf den Bereich E-Commerce aus: Auch, wer Kontaktaufnahme oder Terminbuchung über seine Webseite betreibt, muss für Barrierefreiheit sorgen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Bei der Planung einer Webseite oder eines Relaunchs sollten die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ebenso berücksichtigt werden wie Fragen der allgemeinen Usability. Denn Barrierefreiheit erhöht die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite für alle Nutzerinnen und Nutzer.
Barrierefreies Webdesign sollte…
- Wahrnehmbar sein. Das heißt unter anderem, dass die Farbkontraste des Designs auch für Menschen mit Sehschwäche wahrnehmbar sein sollten. Es gibt Alternativtexte für Bilder und Videos und Text lässt sich vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen.
- Bedienbar sein. Eine Webseite sollte auch ohne Maus bedienbar sein, entweder über die Tastatur oder andere Hilfsmittel.
- Verständlich sein. Komplizierte Texte zu lesen ist für alle Nutzerinnen und Nutzer anstrengend. Für Menschen mit kognitiver Behinderung stellt es eine noch größere Barriere dar. Neben einer nachvollziehbaren Strukturierung und einem gut verständlichen Aufbau der Seite macht auch klare Sprache Ihren Webauftritt zugänglicher. Auch sollten wichtige Informationen nie nur als Grafik oder Bild verfügbar sein.
- Robust sein. Eine robuste Webseite ist responsiv, das heißt, sie wird auf verschiedenen Endgeräten und in unterschiedlichen Browsern korrekt angezeigt.
Grundlage hierfür bildet die BITV 2.0, Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0, die sich an der europäischen Norm für Barrierefreiheit und den Web Content Accessibility Guidelines orientiert.
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Ihre Webseite wird barrierefrei – mit Ihrer Webagentur in Gießen
Bei der barrierefreien Gestaltung eines Internetauftritts gibt es einiges zu beachten. Als Experten in Fragen der Usability, Programmierung und des Webdesigns sind wir Ihr Partner beim Vorhaben der Barrierefreiheit.
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