Barrierefreies Webdesign Agentur Gießen

Über 10% der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Trotz seiner Relevanz wird das Thema Barrierefreiheit häufig immer noch unterschätzt. Doch Barrierefreiheit ist wichtiger denn je und wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 für fast alle Websites zur Pflicht. Von Gießen aus unterstützen wir Sie, Barrierefreiheit für Ihre Website umzusetzen.

So wird Ihre Website barrierefrei und rechtskonform

Digitale Barrierefreiheit kann ein umfassendes Thema sein. Um für das BFSG bereit zu sein ist es zu empfehlen, sich früh damit zu beschäftigen. Als Experten in Fragen der Usability, Programmierung und des Webdesigns sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

Wir bieten Ihnen eine erste, unverbindliche und kostenlose Einschätzung darüber an, welche Änderungen auf Ihrer Website nötig sind, um den Barrierefreiheitsanforderungen gerecht zu werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Thema Barrierefreiheit mit uns anzugehen, geht es weiter:

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zum Thema Barrierefreiheit. Mit Kunden aus Gießen, Marburg und Umgebung kann diese gerne vor Ort bei uns in der Agentur oder in Ihrem Unternehmen stattfinden. 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? 

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen müssen ab diesem Tag barrierefrei sein, mit wenigen Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Unter anderem gilt das BFSG für den Onlinehandel. Aber auch, wer Zahlungen, Reservierungen oder Buchungen über seine Website anbietet, muss für Barrierefreiheit sorgen. Zunächst gelten die Regelungen nur im B2C-Bereich. Wichtig ist aber, dass B2B-Angebote deutlich als diese erkennbar sind. Auch ist nicht auszuschließen, dass in absehbarer Zeit auch diese Angebote barrierefrei sein müssen.

Im Bereich Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro liegt, nicht vom BFSG betroffen.

Testen auf Barrieren

Orientiert an den Prüfschritten des vereinfachten BITV 2.0-Tests führen wir nach der ersten Einschätzung eine ausführliche Überprüfung Ihrer Website durch. In einem Prüfprotokoll halten wir fest, welche Barrieren auf der Website vorhanden sind.

Gemeinsame Ausarbeitung

Basierend auf den Ergebnissen der Analyse erarbeiten wir, welche Änderung an Ihrer Website vorgenommen werden müssen. Gemeinsam mit Ihnen evaluieren wir, wie die Vorgaben im Einklang mit Ihrem Webdesign und Ihrem Corporate Design umgesetzt werden können.

Barrierefreiheit umsetzen

Anschließend kümmern wir uns darum, dass Ihre Webseite barrierefrei wird. Ob Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit oder Lesbarkeit des Codes für assistive Technologien: Wir passen je nach Bedarf Code, Design oder Inhalte an.

Kostenlose und unverbindliche Beratung

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Kosten und Aufwand einer barrierefreien Website

Nach einer ersten Einschätzung können wir Ihnen die ungefähren Kosten nennen, die bei der Beseitigung von Barrieren auf Ihrer Website entstehen würden. Der zeitliche Aufwand lässt sich auch erst nach einer ersten kurzen Prüfung der Website abschätzen. Beides kann sich je nach Art der Website – ein Onlineshop ist beispielsweise aufwendiger barrierefrei zu gestalten als eine Website mit wenigen Unterseiten – und Menge der vorhandenen Probleme unterscheiden.

Allgemein ist es immer zeit- und kostensparender, wenn bereits bei der Planung einer Website die Barrierefreiheit bedacht wird. Falls Sie einen Relaunch Ihrer Website planen oder generell eine neue Website wollen, helfen wir Ihnen auch dabei gerne weiter. Bei Design und Konzeption planen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit? 

Bei der Planung einer Webseite oder eines Relaunchs sollten die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ebenso berücksichtigt werden wie Fragen der allgemeinen Usability. Denn Barrierefreiheit erhöht die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite für alle Nutzerinnen und Nutzer. 

Barrierefreiheit hat viele Überschneidungspunkte mit der allgemeinen Usability und trägt so viel zur allgemeinen Bedienbarkeit bei. Auch sind die Anpassungen nicht nur für Menschen mit Behinderung hilfreich: Ältere Menschen und Menschen, die mit situativen Einschränkungen zu tun haben – seien es grelles Sonnenlicht, dass das Lesen auf Displays erschwert, ein gebrochener Arm, der an der Mausbedienung hindert, oder lediglich Erschöpfung und Müdigkeit – profitieren von Barrierefreiheit von Websites.

Barrierefreies Webdesign hat vier Grundprinzipien. Es sollte… 

  • Wahrnehmbar sein. Das heißt unter anderem, dass die Farbkontraste des Designs auch für Menschen mit Sehschwäche wahrnehmbar sein sollten. Es gibt Alternativtexte für Bilder und Videos und Text lässt sich vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen.
  • Bedienbar sein. Eine Webseite sollte auch ohne Maus bedienbar sein, entweder über die Tastatur oder andere Hilfsmittel.
  • Verständlich sein.Komplizierte Texte zu lesen ist für alle Nutzerinnen und Nutzer anstrengend. Für Menschen mit kognitiver Behinderung stellt es eine noch größere Barriere dar. Neben einer nachvollziehbaren Strukturierung und einem gut verständlichen Aufbau der Seite macht auch klare Sprache Ihren Webauftritt zugänglicher. Auch sollten wichtige Informationen nie nur als Grafik oder Bild verfügbar sein.
  • Robust sein. Eine robuste Webseite ist responsiv, das heißt, sie wird auf verschiedenen Endgeräten und in unterschiedlichen Browsern korrekt angezeigt.

Grundlage für die Umsetzung dieser Prinzipien bildet die BITV 2.0, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0, die sich an der europäischen Norm für Barrierefreiheit und den Web Content Accessibility Guidelines orientiert.